Datum:
9. Okt. 2025
Von:
Christoph Tenberken
Wahlberechtigt sind Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und in einer unserer Gemeinden ihren Hauptwohnsitz haben. Zu Wahl können auf begründeten Antrag auch Menschen zugelassen werden, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Pastoralen Raum haben (z. B. Aufgrund von ehrenamtlichen Engagement).