Der Friedhof dient der Beisetzung von Personen:
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Die zum Zeitpunkt ihres Todes mindestens 1 Jahr ihren ersten Wohnsitz im Gebiet der kath. Gemeinde Herz Jesu, Mönchengladbach- Wickrathhahn hatten.
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Ausgenommen hiervon sind Personen, die in Wickrathhahn mind. 1 Jahr ihren ersten Wohnsitz hatten, aber zum Zeitpunkt ihres Todes, verzogen waren.
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Die Beisetzung von Familienangehörigen, von in der kath. Gemeinde Herz Jesu wohnenden Personen, kann auf Antrag an die Kirchenvorsteher und der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Herz Jesu genehmigt werden.
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Ausnahmen von der vorstehenden Regelung bedürfen eines einstimmigen Beschlusses der Kirchenvorsteher und der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Herz Jesu Wickrathhahn.
Bestattungsarten
• Sargbestattungen in Einzel- oder Tiefengräbern
• Sargbestattungen in Rasengräbern (auf Anfrage)
• Urnenbestattungen in Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgräbern
• Urnenbestattungen in Rasengräbern
Friedhofsordnung und Gebühren
Die Friedhofsordnung mit Gebührenaufstellung können im Pfarrbüro erfragt werden.
Seelsorgeangebot
Die Seelsorgebetreuung erfolgt über das Pfarrbüro St. Matthias in Mönchengladbach-Wickrath, Klosterstraße 13, 41189 Mönchengladbach- Wickrath.
Telefon: 0 21 66-5 72 95