Auf dem oberen Teil des ehemaligen Schulhofs Wickrathhahn wird eine Fachwerkkapelle für das abendliche Rosenkranzgebet gebaut, das bis dahin an einem Missionskreuz verrichtet wird.
Eine Inschrift auf dem Türbalken lautete:
„Anno 1825, den 01. September, ist dieses Bethaus errichtet.“
Die kleine Glocke im Turm, die ursprünglich aus der Kapelle Wetschewell stammt, läutet zum Beginn des Unterrichts und des Gottesdienstes.
Da die Bewohner nun nicht mehr den Nachmittagsgottesdienst der Wickrather Pfarrkirche besuchten, sah sich das erzbischöfliche Generalvikariat in Köln dazu gezwungen, im Jahre 1929 folgende Verordnung zu erlassen:
Wir beauftragen den Wohllöblichen Kirchenvorstand von Wickrath, Maßregeln zu treffen, dass das Bethaus in Wickrathhahn an Sonn- und Feiertagen geschlossen Bleibe. Sollten die Einwohner von Wickrathhahn sich beifallen lassen, diese Maßregeln zu vereiteln und am gedachten Tage sich ferner zum Rosenkranzgebet zu versammeln, so hat der Kirchenvorstand uns davon anzeige zu machen, wo wir dann nicht ermangeln werden, das Bethaus, welches ohne Vorwissen der geistlichen und weltlichen Behörde errichtet worden ist, auch für die Werktage und für alle künftigen Zeiten schließen zu lassen, oder bei der Kgl. Regierung auf den Abbruch desselben anzutragen.
Köln, den 06. Januar 1829
Das Erzbischöfliche Generalvikariat
gez. Hüsgen
Hierauf erließ der Kirchenvorstand folgende Bekanntmachung:
Auf obige Verordnung untersagen wir das Rosenkranzgebet an Sonn- und Feiertagen und wollen das gegenwärtiger Auszug den Bewohnern von Wickrathhahn öffentlich bekanntgegeben werde und dieselben Folge leisten.
Wickrath, den 17. Januar 1829
Der Kirchenvorstand
Ob die Wickrathhahner diesen Verboten Folge leisteten, ist nicht mehr bekannt.